Bodenseekreis (BaWü)+ Option auf BatteriespeichersystemCa. 12 MWp PV

Solarpark Heiligenberg-Wintersulgen

Solarpark Heiligenberg-Wintersulgen

Der Solarpark Heiligenberg-Wintersulgen ist nach dem im Jahr 2022 in Betrieb genommenen Solarpark Rickertsreute bereits unser zweites Projekt in der Gemeinde Heiligenberg im Bodenseekreis (Baden-Württemberg). Der Standort befindet sich auf der Gemarkung Wintersulgen, ca. 850 m südlich des Teilortes Wintersulgen und wird sowohl aus südlicher als auch westlicher Richtung von Waldflächen verdeckt. Direkte Sichtbeziehungen zu Wohnbebauungen sind aufgrund der Topographie nur vereinzelt gegeben. Die Anlage wird damit im freien Landschaftsraum nicht weitläufig wahrnehmbar sein. Ebenso sind Blendeffekte für Anwohner oder den Straßenverkehr nicht zu erwarten. Im Sinne des Anwohnerschutzes wird von den Grenzen des Solarparks zum nächstgelegenen Anwohner ein Abstand von mindestens 200 m eingeplant. Das Projekt erfüllt zudem die durch die Gemeinde Heiligenberg festgelegten Kriterien für PV-Freiflächenanlagen.

Die Planungsfläche für den Solarpark beläuft sich auf ca. 12 ha und wird eine installierbare Leistung von ca. 11,5 MWp ermöglichen. Der Netzanschluss stellt sich als recht günstig dar, da dieser sich nur wenige hundert Meter entfernt an einer dort verlaufenden Mittelspannungsfreileitung befindet. Ein vorgelagerter Netzausbau durch den Netzbetreiber Netze BW wird allerdings aller Voraussicht nach erforderlich sein.

Die Planungsflächen werden bislang als Acker- bzw. Dauergrünland intensiv genutzt. Die Bodenwertzahlen sind in diesem Bereich jedoch unterdurchschnittlich, so dass keine besten landwirtschaftlichen Flächen für das Vorhaben beansprucht werden. In Zukunft ist eine extensive Bewirtschaftung vorgesehen, die zahlreichen Tier- und Pflanzenarten in diesem Bereich einen neuen Lebensraum ermöglichen soll. Zudem können sich positive Effekte in Bezug auf den Grundwasserschutz ergeben. Durch die extensive Bewirtschaftung wird der Eintrag von Dünge- und Pflanzenschutzmittel reduziert, was sich positiv auf die Wasserqualität der Trinkwasserversorgung von Heiligenberg auswirken sollte. Ein Wasserschutzgebiet der Zone III grenzt unmittelbar südlich an das Vorhabengebiet an.

Die Planungsfläche wird durch einen Feldweg getrennt. Damit dieser auch künftig von den Landwirten mit großen Maschinen befahren werden kann, werden großzügige Abstände der Solarparkumzäunung vom Weg eingeplant. Zudem sollen Begrünungsmaßnahmen entlang des Zaunes im Bereich des Feldweges, welcher auch ein beliebter Wander- und Spazierweg ist dafür sorgen, dass die PV-Anlage teilweise verdeckt wird.

Technologie

Photovoltaik, Batteriespeicher

Installierte Leistung PV

Ca. 12 MWp

Installierte Kapazität BSS

Noch festzulegen

Inbetriebnahme

2026 (geplant)

Projektstatus

Bauleitplanungsverfahren

erwartete Stromproduktion
​ in MWh p.a.
0
dadurch vermiedene
CO2-Emissionen in to p.a
0
dadurch versorgte
Haushalte​
0
daraus resultierende finanzielle Beteiligung für Kommune in € p.a.
0

Aktuelle Projektinformationen

Satzungsebeschluss

Am 18.03.2025 wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan für das Projekt vom Gemeinderat als Satzung beschlossen. Ebenso erfolgte der Beschluss der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Salem zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren.

Offenlage Flächennutzungsplan

Vom 02.12.2024 bis 10.01.2025 läuft die Offenlage der Unterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplanes der VG Salem-Heiligenberg im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren. Die Unterlagen können in den Rathäusern der VG eingesehen werden.

Offenlage

Nachdem der Beschluss zur Offenlage der Unterlagen durch den Gemeinderat erfolgt ist, erfolgt die öffentliche Auslegung der Unterlagen. Die Frist endet am 02.08.2024.

Offenlagebeschluss

Nach Auswertung der Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen TÖB-Beteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, wurden die relevanten Punkte in die Bebauungsplanunterlagen eingearbeitet und die Planung angepasst. Für die nun vorliegenden Unterlagen soll in der Gemeinderatssitzung im Mai der Beschluss zur Offenlage gefasst werden.

Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes

Im März 2024 erfolgte als weiterer wichtiger Projektschritt der Beschluss der Verwaltungsgemeinschaft Salem-Heiligenberg zur Einleitung eines Änderungsverfahrens des Flächennutzungsplanes (FNP). Die Änderung des FNP erfolgt im Parallelverfahren zum Bebauungsplanverfahren der Gemeinde Heiligenberg.

Erstellung der Planunterlagen, Aufstellungsbeschluss und frühzeitige TÖB-Beteiligung

Das Planungsbüro Sieber aus Lindau wurde mit der Erarbeitung der Planungsunterlagen für das Vorhaben beauftragt. In einem ersten Schritt werden nun aufbauend auf dem bereits ausgearbeiteten Vorhaben- und Erschließungsplan die weiteren erforderlichen Vorlagen erstellt, um den Aufstellungsbeschluss zu fassen und in die frühzeitige TÖB-Beteiligung zu starten. Die erforderlichen Beschlüsse des Gemeinderates von Heiligenberg sowie des Gemeindeverwaltungsverbandes Salem sind für November/Dezember 2023 vorgesehen.

Gemeinderat bestätigt die Erfüllung der Voraussetzungen des Kriterienkataloges

Im Rahmen der Sitzung der Gemeinderatssitzung der Gemeinde Heiligenberg im Juli erfolgte die Prüfung und Bewertung der eingegangenen Projektanfragen. Unser Projekt erfüllte dabei die festgelegten Kriterien vollständig und kann nun im nächsten Schritt bei der Beantragung eines Beschlusses zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit einem positiven Ratsvotum rechnen.

Weitere Informationen zum Projekt

Politische und genehmigungsrechtliche Rahmenbedingungen

Die Stromerzeugung durch Windenergie- und Photovoltaikanlagen ist ein wesentlicher Baustein, um die Energiewende erfolgreich und nachhaltig umzusetzen und die Klimaschutzziele von Paris zu erreichen. Ziel ist eine weitgehende Treibhausgasneutralität bis 2050. Um dies zu erreichen, wurde der Klimaschutzplan entwickelt. Als eine Maßnahme des Klimaschutzplanes haben der Bund als auch die Länder Flächenziele festgelegt, um verbindliche Vorgaben für die erforderliche Bereitstellung von Flächen für Wind- und Solarparks zu schaffen – mind. 2 % der Landesfläche soll für Wind- und Photovoltaikanlagen zur Verfügung gestellt werden, wobei speziell in Baden-Württemberg mindestens 1,8 % davon für Windenergie und mindestens 0,2 % für die Freiflächen-Photovoltaik.

Die Kommunen bzw. die sonstigen Träger der Bauleitplanung entscheiden, ob und auf welchen Flächen einer Kommune ein Solarpark entstehen kann. Mit der Bauleitplanung nehmen die Kommunen eine aktiv lenkende Rolle beim Ausbau der Freiflächenphotovoltaik ein. Dabei unterliegen sie der Pflicht, die in verschiedenen Gesetzen verankerten Flächenziele umzusetzen und Ihren Beitrag zur Umsetzung zu leisten. Ein Standortsteuerungskonzept kann in diesem Kontext ein sinnvolles Instrument darstellen, um festzulegen wo im Gemeindegebiet solche Anlagen entstehen sollen und wo nicht. Bei konkreten

Projektanfragen entscheidet der Gemeinderat darüber, ob die Aufstellung eines Bebauungsplanes inkl. Änderung des Flächennutzungsplanes für das konkrete Vorhaben vorgenommen werden soll. Das Bebauungsplanverfahren ist dabei ein sehr transparenter und öffentlicher Prozess, in den neben den relevanten Trägern der öffentlichen Belange auch die Bewohner vor Ort einbezogen werden.

Für das Projekt Heiligenberg-Wintersulgen wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Mit der Durchführung wurde das Planungsbüro Sieber aus Lindau beauftragt. Dieses hat auch die Planungen für den Solarpark Rickertsreute (ebenfalls Gemeinde Heiligenberg) begleitet.

Beteiligung für Bürger und Kommunen

LAOCO ermöglicht interessante Beteiligungsmöglichkeiten am Stromertrag. So wird zum Beispiel bei der Realisierung des Projektes eine Zusammenarbeit mit einer regionalen Energiegenossenschaft angestrebt, um eine direkte Bürgerbeteiligung am Projekt zu ermöglichen.

Der Kommune bieten wir zu gegebener Zeit eine finanzielle Beteiligung an dem Projekt im Rahmen der Regelungen des §6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) an. Damit kann die Kommune finanziell an jeder erzeugten und eingespeisten kWh Strom profitieren – dadurch kann der Gemeindehaushalt gestärkt und diversifiziert werden. Die zusätzlichen finanziellen Spielräume schaffen Möglichkeiten für Investitionen, die allen Bürgern vor Ort zugutekommen. Zudem profitiert die Kommune am künftigen Gewerbesteueraufkommen des Solarparks. Das Gewerbesteuergesetz sieht vor, dass 90 % der Gewerbesteuer der Standortkommune zufließen. Im Falle einer vorgesehenen Sitznahme der Betriebsgesellschaft in Attenweiler verbliebe die Gewerbesteuer sogar vollständig vor Ort.

Ökologie

Projekte zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien und Naturschutz schließen einander nicht aus. Dies garantieren naturschutzrechtliche Prüfungen im Rahmen der Genehmigungsverfahren. Das Bundesnaturschutzgesetz definiert rechtliche Standards für Eingriffe in die Natur und zum Schutz wilder Tiere. Jedes Projekt wird heutzutage durch Artenschutzuntersuchungen oder Umweltverträglichkeitsprüfungen begleitet. Dabei wird durch unabhängige Fachgutachter gründlich untersucht, ob der geplante Standort geschützte Tier und Pflanzenarten aufweist und um zu ermitteln, welche Maßnahmen ggfs. zu ergreifen sind, um diese zu schützen. Nachgelagerte Monitoringmaßnahmen stellen zudem sicher, dass die auf unterschiedlichen Wegen festgesetzten Ausgleichs- und Aufwertungsmaßnahmen sachgerecht und zeitnah umgesetzt und die Entwicklungsziele auch erreicht werden. 

Speziell Freiflächenphotovoltaikanlagen können einen wichtigen Beitrag leisten, die ökologische Vielfalt vor Ort zu fördern und neue Lebensräume für seltene Tier- und Pflanzenarten zu schaffen, die durch die in der Regel intensive Düngung und Bewirtschaftung der Standortflächen durch die Landwirtschaft vielerorts verschwunden sind. Durch gezielte Mahdkonzepte in Verbindung mit Aussaat von speziellen lokaltypischen Pflanzenmischungen entstehen so im Laufe der Zeit artenreiche Magerwiesen, die einen wichtigen Lebensraum für zahlreiche Amphibien- und Insektenarten bieten. Damit der Solarpark nicht zum Hindernis für Kleintiere (Igel, Hase, etc.) wird, werden bei Einzäunungen Mindestabstände zum Boden festgelegt. Damit sind Photovoltaikanlagen sowohl im Hinblick auf die Flächeneffizienz als auch unter ökologischen Aspekten klar im Vorteil gegenüber Biogasanlagen, die ein Vielfaches (Faktor 20 – 30) an Fläche für die gleiche Strommenge benötigen und intensive Feldbewirtschaftung und Monokulturen erfordern. Während der PV-Nutzung haben der Boden und die Bodenorganismen Zeit sich zu erholen, was sich positiv auf die Fruchtbarkeit und Bodengesundheit auswirkt.

Weitere Infos dazu finden Sie unter anderem hier.

Abstände zur Wohnbebauung

Abstand schafft Akzeptanz – dieses Credo gilt auch für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien.

Für PV-Freiflächenanlagen existieren keine gesetzlichen Mindestabstände zur nächstgelegenen Wohnbebauung. Es gibt zahlreiche Beispiele, bei denen solche Anlagen unmittelbar an Wohngebiete angrenzen. Wir sind jedoch der Meinung, dass Abstände einen positiven Effekt im Hinblick auf die Akzeptanz haben und sehen daher von unmittelbaren Nachbarschaftskonstellationen ab. Im Falle des Projektes Heiligenberg-Wintersulgen beträgt der Abstand zur nächstgelegenen Wohnbebauung ca. 200 m. Dabei handelt es sich um ein Einzelgehöft – der Eigentümer ist jedoch auch gleichzeitig einer der Verpächter der Solarparkflächen.

Emissionen

Schall: PV-Anlagen arbeiten weitestgehend frei von Schallemissionen. Anlagenteile welche Geräusche erzeugen (z. B. Trafostation) befinden sich innerhalb der Anlage. Außerhalb der Umzäunung ist in der Regel bereits kein Geräusch mehr wahrnehmbar. Lärm ist in der Regel nur während der Bauphase zu erwarten.

Elektrische Felder: Im Allgemeinen erzeugen alle elektrischen Geräte elektrische und magnetische Felder, so auch Photovoltaikanlagen. Allerdings bedeutet dies nicht, dass diese Felder und damit alle Elektrogeräte gesundheitsschädlich sind. Denn: die magnetische Flussdichte, die die Stärke eines Magnetfelds misst, ist bereits bei wenigen Zentimetern Abstand sehr gering.

Lichtreflexionen: Sonnenstrahlen können von Photovoltaikmodulen reflektiert werden und Blendsituationen verursachen. Im Einzelfall kann daher, insbesondere bei unmittelbarer Nähe der Anlage zu Straßen, Schienenwegen oder Flughäfen ein Blendgutachten erforderlich werden. Durch die Verwendung von entspiegeltem Glas und Antireflexionsbeschichtungen gelten heutige PV-Module jedoch generell als sehr blendarm. Im Falle des Projektes Attenweiler-Schammach ist bedingt durch die Lage der Solarparks südlich des Ortsteils Schammach und der Neigung der Modultische nach Süden nicht von störenden Blendeffekten auf Anwohner oder Fahrzeuge auf der Bundesstraße auszugehen. Ein spezielles Blendgutachten wird daher von der Fachbehörde nicht gefordert.

Rückbau und Recycling

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird in der Regel eine Rückbauverpflichtung für den Betreiber nach Ablauf der Nutzungsdauer festgeschrieben. Diese ist in vielen Fällen auch noch durch Hinterlegung einer finanziellen Sicherheit vor Baubeginn abzusichern. Wir sichern den Rückbau gegenüber den Grundstückseigentümern zudem im Rahmen unserer Nutzungsverträge detailliert ab und übergeben den Eigentümern vor Baubeginn eine Rückbaubürgschaft, sofern eine solche nicht bereits von der Behörde gefordert wurde. Damit ist auch im unwahrscheinlichen Falle einer Insolvenz der Rückbau abgesichert. PV-Anlagen können rückstandsfrei und ohne großen Aufwand zurückgebaut werden, so dass die landwirtschaftliche Folgenutzung ohne Einschränkungen gewährleistet ist. Durch entsprechende Regelungen im Bebauungsplan wird Sorge getragen, dass der landwirtschaftliche Nutzungsstatus nach abgeschlossenem Rückbau wiederauflebt.

PV-Produzenten haben im Juni 2010 ein herstellerübergreifendes Recyclingsystem geschaffen (PV Cycle), dem sich alle namhaften Produzenten angeschlossen haben. Die europäische WEEE-Richtlinie (Waste Electrical and Electronic Equipment Directive) verpflichtet Produzenten, mindestens 85% der PV Module kostenlos zurückzunehmen und zu recyceln. Die Recyclingquote der Module liegt dabei bei ca. 90 %, Tendenz weiter steigend. Auch die anderen Bestandteile wie z.B. Unterkonstruktion, Wechselrichter oder Kabel kommen auf ähnliche oder noch bessere Quoten. Damit leisten PV-Anlagen auch nach Ende ihrer Nutzungsdauer einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft.

Bei weiteren Fragen

Sie sind Grundstückseigentümer und wollen Ihre Flächen hinsichtlich ihrer Potentiale zur Nutzung der Erneuerbaren Energien prüfen lassen? Oder haben spezielle Fragen zu unseren Projekten oder zu Erneuerbaren Energien allgemein? Dann zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren.

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