Landkreis Biberach (BaWü)+ GrünlandnutzungCa. 10 MWp PV mit Nachführung

Agri-Solarpark Warthausen-Röhrwangen

Agri-Solarpark Warthausen Röhrwangen

Der Agri-Solarpark ist unser erstes Projekt in der Gemeinde Warthausen im Landkreis Biberach (Baden-Württemberg). Der Standort befindet sich auf der Gemarkung Warthausen, ca. 300 Meter nördlich der Ortschaft Röhrwangen, entlang der B465.

Auf der Planungsfläche von ca. 6 Hektar werden derzeit alle Flurstücke als Grünland genutzt. Damit möglichst wenig Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen wird, wird die Anlage als sogenannte Agri-Photovoltaikanlage („Agri-PVA“) realisiert. Die Agri-PVA wird gemäß den Vorgaben der DIN Spec 91434 geplant und errichtet. Die Modulreihen werden in einem Nord-Süd-Verlauf ausgerichtet und verfügen über ein einachsig nachgeführtes Trackingsystem, bei welchem die Module im Tagesverlauf dem Sonnenverlauf von Osten nach Westen folgen. Mit einem Reihenabstand zwischen 8 und 10 Metern wird weiterhin eine landwirtschaftliche Nutzung der Fläche mit üblichem landwirtschaftlichem Gerät sichergestellt.

Die installierbare Leistung der Agri-PVA wird bei ca. 6 MWp liegen. Die Erschließung der Anlage ist über das vorhandene und gut ausgebaute Feldwegenetz vorgesehen. Neue Wegeflächen müssen nicht hergestellt werden. Die Netzanbindung erfolgt über ein Erdkabel zum zugewiesenen Netzverknüpfungspunkt, der sich ca. 4 km südlich im Industriegebiet von Biberach befindet.

Technologie

Photovoltaik

Installierte Leistung PV

Ca. 6 MWp

Installierte Kapazität BSS

nicht vorgesehen

Inbetriebnahme

Q3 2026 (geplant)

Projektstatus

Bauleitplanungsverfahren

erwartete Stromproduktion
​ in MWh p.a.
0
dadurch vermiedene
CO2-Emissionen in to p.a
0
dadurch versorgte
Haushalte​
0
daraus resultierende finanzielle Beteiligung für Kommune in € p.a.
0

Aktuelle Projektinformationen

Frühzeitige TÖB-Beteiligung

Derzeit werden die Unterlagen für die Einleitung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger Öffentlicher Belange vorbereitet und das Beteiligungsverfahren anschließend durchgeführt. Dabei liegt ein Fokus auf einer Vereinbarkeit einer möglichen Flächenerweiterung mit dem Hochwasserschutz.

VG Biberach beschließt Flächennutzungsplan 2035

Die Verwaltungsgemeinschaft Biberach, welcher auch die Gemeinde Warthausen angehört, hat im Dezember 2023 den Flächennutzungsplan 2035 beschlossen. Dieser sieht u.a. die Ausweisung eines Sondergebietes Freiflächen-PV für das Projekt Warthausen-Kuhnenwiesen vor. Damit ist die baurechtliche Grundlage für einen nachgelagerten Bebauungsplan geschaffen worden.

Gemeinderat fasst Beschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 04. November 2024 den Beschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Solarpark „Agri-PVA Kuhnenwiesen“ gefasst. Der Beschluss stellt den offiziellen Startschuss für die Erarbeitung der erforderlichen Pläne und Textdokumente dar.

Weitere Informationen zum Projekt

Politische und genehmigungsrechtliche Rahmenbedingungen

Die Stromerzeugung durch Windenergie- und Photovoltaikanlagen ist ein wesentlicher Baustein, um die Energiewende erfolgreich und nachhaltig umzusetzen und die Klimaschutzziele von Paris zu erreichen. Erreicht werden soll eine weitgehende Treibhausgasneutralität bis 2050. Um dies zu erreichen, wurde der Klimaschutzplan entwickelt. Als eine Maßnahme des Klimaschutzplanes haben der Bund als auch die Länder Flächenziele festgelegt, um verbindliche Vorgaben für die erforderliche Bereitstellung von Flächen für Wind- und Solarparks zu schaffen – mind. 2 % der Landesfläche soll für Wind- und Photovoltaikanlagen zur Verfügung gestellt werden.

Die Kommunen bzw. die sonstigen Träger der Bauleitplanung entscheiden, ob und auf welchen Flächen einer Kommune ein Solarpark entstehen kann. Mit der Bauleitplanung nehmen die Kommunen eine aktiv lenkende Rolle beim Ausbau der Freiflächenphotovoltaik ein. Dabei unterliegen sie der Pflicht, die in verschiedenen Gesetzen verankerten Flächenziele umzusetzen, und Ihren Beitrag zur Umsetzung zu leisten. Ein Standortsteuerungskonzept kann dabei ein sinnvolles Instrument darstellen um festzulegen, wo im Gemeindegebiet solche Anlagen entstehen sollen und wo nicht. Bei konkreten Projektanfragen entscheidet der Gemeinderat darüber, ob die Aufstellung eines Bebauungsplanes inkl. Änderung des Flächennutzungsplanes für das konkrete Vorhaben vorgenommen werden soll. Das Bebauungsplanverfahren ist dabei ein sehr transparenter und öffentlicher Prozess, in den neben den relevanten Trägern der öffentlichen Belange auch die Bewohner vor Ort einbezogen werden.

Beteiligung für Bürger und Kommunen

LAOCO ermöglicht interessante Beteiligungsmöglichkeiten am Stromertrag. So wird zum Beispiel bei der Realisierung des Projektes eine Zusammenarbeit mit einer regionalen Energiegenossenschaft angestrebt, um eine direkte Bürgerbeteiligung am Projekt zu ermöglichen.

Der Kommune bieten wir zu gegebener Zeit eine finanzielle Beteiligung an dem Projekt im Rahmen der Regelungen des §6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) an. Damit kann die Kommune finanziell an jeder erzeugten und eingespeisten kWh Strom profitieren – dadurch kann der Gemeindehaushalt gestärkt und diversifiziert werden. Die zusätzlichen finanziellen Spielräume schaffen Möglichkeiten für Investitionen, die allen Bürgern vor Ort zugutekommen. Zudem profitiert die Kommune am künftigen Gewerbesteueraufkommen des Solarparks. Das Gewerbesteuergesetz sieht vor, dass 90 % der Gewerbesteuer der Standortkommune zufließen. Im Falle einer vorgesehenen Sitznahme der Betriebsgesellschaft in Attenweiler verbliebe die Gewerbesteuer sogar vollständig vor Ort.

Ökologie

Projekte zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien und Naturschutz schließen einander nicht aus. Dies garantieren naturschutzrechtliche Prüfungen im Rahmen der Genehmigungsverfahren. Das Bundesnaturschutzgesetz definiert rechtliche Standards für Eingriffe in die Natur und zum Schutz wilder Tiere. Jedes Projekt wird heutzutage durch Artenschutzuntersuchungen oder Umweltverträglichkeitsprüfungen begleitet. Dabei wird durch unabhängige Fachgutachter gründlich untersucht, ob der geplante Standort geschützte Tier und Pflanzenarten aufweist und um zu ermitteln, welche Maßnahmen ggfs. zu ergreifen sind, um diese zu schützen. Nachgelagerte Monitoringmaßnahmen stellen zudem sicher, dass die auf unterschiedlichen Wegen festgesetzten Ausgleichs- und Aufwertungsmaßnahmen sachgerecht und zeitnah umgesetzt und die Entwicklungsziele auch erreicht werden. 

Speziell Freiflächenphotovoltaikanlagen können einen wichtigen Beitrag leisten, die ökologische Vielfalt vor Ort zu fördern und neue Lebensräume für seltene Tier- und Pflanzenarten zu schaffen, die durch die in der Regel intensive Düngung und Bewirtschaftung der Standortflächen durch die Landwirtschaft vielerorts verschwunden sind. Durch gezielte Mahdkonzepte in Verbindung mit Aussaat von speziellen lokaltypischen Pflanzenmischungen entstehen so im Laufe der Zeit artenreiche Magerwiesen, die einen wichtigen Lebensraum für zahlreiche Amphibien- und Insektenarten bieten. Damit der Solarpark nicht zum Hindernis für Kleintiere (Igel, Hase, etc.) wird, werden bei Einzäunungen Mindestabstände zum Boden festgelegt. Damit sind Photovoltaikanlagen sowohl im Hinblick auf die Flächeneffizienz als auch unter ökologischen Aspekten klar im Vorteil gegenüber Biogasanlagen, die ein Vielfaches (Faktor 20 – 30) an Fläche für die gleiche Strommenge benötigen und intensive Feldbewirtschaftung und Monokulturen erfordern. Während der PV-Nutzung haben der Boden und die Bodenorganismen Zeit sich zu erholen, was sich positiv auf die Fruchtbarkeit und Bodengesundheit auswirkt.

Weitere Infos dazu finden Sie unter anderem hier.

Abstände zur Wohnbebauung

Abstand schafft Akzeptanz – dieses Credo gilt auch für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien.

Für PV-Freiflächenanlagen existieren keine gesetzlichen Mindestabstände zur nächstgelegenen Wohnbebauung. Es gibt zahlreiche Beispiele, bei denen solche Anlagen unmittelbar an Wohngebiete angrenzen. Wir sind jedoch der Meinung, dass Abstände einen positiven Effekt im Hinblick auf die Akzeptanz haben und sehen daher von unmittelbaren Nachbarschaftskonstellationen ab. Im Falle des Projektes Attenweiler-Schammach beträgt der Abstand zur nächstgelegenen Wohnbebauung mindestens 150 m. Zudem sind durch vorhandenen Bewuchs nur wenige direkte Sichtachsenbeziehungen von Betrachtungspunkten im Ortsteil Schammach gegeben. Von Attenweiler selbst oder anderen umliegenden Ortschaften kann der Solarpark nicht gesehen werden.

Emissionen

Schall: PV-Anlagen arbeiten weitestgehend frei von Schallemissionen. Anlagenteile welche Geräusche erzeugen (z. B. Trafostation) befinden sich innerhalb der Anlage. Außerhalb der Umzäunung ist in der Regel bereits kein Geräusch mehr wahrnehmbar. Lärm ist in der Regel nur während der Bauphase zu erwarten.

Elektrische Felder: Im Allgemeinen erzeugen alle elektrischen Geräte elektrische und magnetische Felder, so auch Photovoltaikanlagen. Allerdings bedeutet dies nicht, dass diese Felder und damit alle Elektrogeräte gesundheitsschädlich sind. Denn: die magnetische Flussdichte, die die Stärke eines Magnetfelds misst, ist bereits bei wenigen Zentimetern Abstand sehr gering.

Lichtreflexionen: Sonnenstrahlen können von Photovoltaikmodulen reflektiert werden und Blendsituationen verursachen. Im Einzelfall kann daher, insbesondere bei unmittelbarer Nähe der Anlage zu Straßen, Schienenwegen oder Flughäfen ein Blendgutachten erforderlich werden. Durch die Verwendung von entspiegeltem Glas und Antireflexionsbeschichtungen gelten heutige PV-Module jedoch generell als sehr blendarm. Im Falle des Projektes Attenweiler-Schammach ist bedingt durch die Lage der Solarparks südlich des Ortsteils Schammach und der Neigung der Modultische nach Süden nicht von störenden Blendeffekten auf Anwohner oder Fahrzeuge auf der Bundesstraße auszugehen. Ein spezielles Blendgutachten wird daher von der Fachbehörde nicht gefordert.

Rückbau und Recycling

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird in der Regel eine Rückbauverpflichtung für den Betreiber nach Ablauf der Nutzungsdauer festgeschrieben. Diese ist in vielen Fällen auch noch durch Hinterlegung einer finanziellen Sicherheit vor Baubeginn abzusichern. Wir sichern den Rückbau gegenüber den Grundstückseigentümern zudem im Rahmen unserer Nutzungsverträge detailliert ab und übergeben den Eigentümern vor Baubeginn eine Rückbaubürgschaft, sofern eine solche nicht bereits von der Behörde gefordert wurde. Damit ist auch im unwahrscheinlichen Falle einer Insolvenz der Rückbau abgesichert. PV-Anlagen können rückstandsfrei und ohne großen Aufwand zurückgebaut werden, so dass die landwirtschaftliche Folgenutzung ohne Einschränkungen gewährleistet ist. Durch entsprechende Regelungen im Bebauungsplan wird Sorge getragen, dass der landwirtschaftliche Nutzungsstatus nach abgeschlossenem Rückbau wiederauflebt.

PV-Produzenten haben im Juni 2010 ein herstellerübergreifendes Recyclingsystem geschaffen (PV Cycle), dem sich alle namhaften Produzenten angeschlossen haben. Die europäische WEEE-Richtlinie (Waste Electrical and Electronic Equipment Directive) verpflichtet Produzenten, mindestens 85% der PV Module kostenlos zurückzunehmen und zu recyceln. Die Recyclingquote der Module liegt dabei bei ca. 90 %, Tendenz weiter steigend. Auch die anderen Bestandteile wie z.B. Unterkonstruktion, Wechselrichter oder Kabel kommen auf ähnliche oder noch bessere Quoten. Damit leisten PV-Anlagen auch nach Ende ihrer Nutzungsdauer einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft.

Bei weiteren Fragen

Sie sind Grundstückseigentümer und wollen Ihre Flächen hinsichtlich ihrer Potentiale zur Nutzung der Erneuerbaren Energien prüfen lassen? Oder haben spezielle Fragen zu unseren Projekten oder zu Erneuerbaren Energien allgemein? Dann zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren.

Landkreis Biberach (BaWü)+ GrünlandnutzungCa. 10 MWp PV mit Nachführung
Landkreis Biberach (BaWü)+ GrünlandnutzungCa. 10 MWp PV mit Nachführung